1. Die von RCP Linea3C angebotenen Angebote, Aufträge und Vertragsabschlüsse haben keine Verpflichtungen.

Aufträge sind nur gültig, wenn sie zu RCP Linea3C via E-Mail oder Fax an die von RCP Linea3C mitgeteilte Adresse schriftlich bestätigt werden. Es wird kein Vertrag zwischen RCP Linea3C und dem Kunden betrachtet, bis eine schriftliche Annahme des Auftrags von RCP Linea3C erfolgt, indem dem Kunden eine Empfangsbestätigung an die vom Kunden mitgeteilte Adresse ausgehändigt wird.

2. Merkmale von gelieferten Produkten

Alle Informationen oder Daten über die Merkmale und Besonderheiten der in den Katalogen, Ordnern, Preislisten, Datenblättern und allgemeinen Unterlagen von RCP Linea3C enthaltenen Produkte sind hinweisend und nicht verpflichtend. RCP Linea3C behält sich das Recht vor, die Merkmale von verkauften Produkten zu ändern, die erforderlich sind, ohne die wesentlichen Merkmale zu ändern.

3. Preise und Bezahlungen

Mehrwertsteuer und Versandkosten sind aus den Preisen ausgenommen. Zahlungen sind an RCP Linea3C unter Beachtung der auf der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsformen zu leisten. Die Verzögerung der Zahlung bedeutet die Anwendung der Interessen zu dem von D.Lgs.9.10.2002 n.231 festgelegten Satz.

4. Preisrevision

Der auf der Auftragsbestätigung angegebene Preis gilt, soweit nicht anders vereinbart, bis zum auf der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin. Wenn aus Gründen, die RCP Linea3C nicht zuzurechnen sind, der Liefertermin verlängert wird, behält sich RCP Linea3C das Recht vor, zwischenzeitlich auftretende Erhöhungen sowie irgendeine Lagerkosten anzuwenden.

5. Lieferung und Transport

Lieferfristen gelten immer als hinweisend. Die Lieferfristen werden im Falle eines Arbeiterstreiks, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen oder Halbfabrikaten, Verzögerungen oder Nichtlieferungen durch Lieferanten, Fehlfunktionen der Maschinen unserer Produktionsabteilungen ausgesetzt. Im Falle ein Teil, sogar teilweise, einer der Bedingungen für die Lieferung geändert wird, oder im Falle irgendwelcher Änderungen in der Hauptstadt, im Eigenkapital oder in der Firma oder im Unternehmen des Käufers, sowie im Falle der Schwierigkeiten des Kunden bei Zahlungen, auch gegen Dritte, hat RCP Linea3C das Recht, Lieferungen auch für bestätigte Aufträge auszusetzen.

6. Liefergarantie

RCP Linea3C gewährleistet, dass seine Produkte frei von Arbeits- und Materialfehlern sind. Die Garantie hat den Gegenstand und endet mit der Verpflichtung von RCP Linea3C, nach eigener Wahl, Teile oder Ersatzteile zu reparieren oder zu ersetzen, die aufgrund mangelhafter Material- oder Arbeitsmängel innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung als defekt gelten werden, solange die Strafe der Dekadenz vorliegt, werden die Mängel innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung vom Kunden an RCP Linea3C gemeldet und begründet. Die Garantie endet nach Ablauf von 12 Monaten ab Lieferung auch dann, wenn die Produkte aus irgendwelchem Grund auch immer nicht in Betrieb genommen wurden. Der Kunde verliert das Recht auf Garantie, wenn er/sie ohne vorherige Zustimmung von RCP Linea3C eine Produktänderung oder Reparatur durchführt. Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn der Verdichter ohne Namensschild zurückgegeben wird, wenn er geöffnet wurde oder nicht hermetisch geschlossen ist. Die Rückgabe des Verdichters muss mit unserer Unterstützung vereinbart werden und dem Reparaturreiter des Verdichters, der Produktdaten (Modell und Seriennummer), Betriebsdaten, elektrische Daten, das im Kältemittelkreislauf eingesetzte Kältemittel und alle anderen für Sie nützlichen Daten enthält, die nötig zu verstehen sind, welche Anwendung und welche Art der Fehlfunktion der Verdichter hat, zusätzlich zu Referenzen von Kaufdokumenten (Auftrag, Rechnung, usw...). Die Kosten der Beseitigung der fehlerhaften Teile von Produkten und die Montage der Komponente, die an ihre Stelle geschickt wird, ist vom Kunden zu tragen, einschließlich Reise und Lebensunterhalt der Mitarbeiter, die am Veranstaltungsort des Kunden oder am Installationsort des Unternehmens diese Arbeiten ausführen werden. Fehlerhafte Teile sind vom Kunden an die RCP Linea3C-Niederlassung zurückzugeben, denen auch die Transportkosten der reparierten Teile in Rechnung gestellt oder an deren Stelle geschickt werden. Die oben genannte Garantie ersetzt und schließt jegliche weitere oder andere Garantieverantwortung durch RCP Linea3C aus. Der Kunde kann nur dann von der Garantie Gebrauch machen, wenn die Zahlung die vereinbarten Fristen erfüllt und allen anderen Verpflichtungen nachgekommen ist. Wir schließen jede Verpflichtung zur Rückerstattung für direkte oder indirekte Schäden aus.

7. Haftungsbeschränkung

RCP Linea3C ist, abgesehen davon, was in Absatz 1 Punkt 6 vorgesehen ist, von jeglicher Haftung und dem daraus resultierenden Schadensersatz befreit, der durch Nichtbeachtung der Pflichten verursacht wird. So kann der Auftraggeber Schadensersatz wegen Verlust des Umsatzes oder Gewinns, der finanziellen Kosten, der Schäden und Verluste, die sich aus der Unfähigkeit der Produktion ergeben, nicht verlangen; für Kosten für die Nichtbenutzung oder für den Austausch von Produkten, die mit anderen Geräten, Einrichtungen oder Dienstleistungen verkauft werden; Schäden wegen der Unmöglichkeit des Kunden, die vertraglichen Verpflichtungen zu beachten; alle anderen indirekten Schäden, einschließlich aller Ansprüche Dritter, sowohl öffentlicher als auch privater, in Bezug auf Umweltschäden, die in irgendeiner Weise mit der Lieferung von RCP Linea3C verbunden sind.

8. Veränderungen

Jede abweichende und/oder ergänzende Vereinbarung zum Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat keine Gültigkeit, es sei denn, sie wurde von beiden Parteien schriftlich und ausdrücklich genehmigt.

9. Gerichtsbarkeit

Jede Streitigkeit aus dem Verkauf, die die Geltung, die Wirksamkeit, die Ausführung und die Auslegung der genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen betrifft und eingeschlossene besondere Verkaufsbedingungen betrifft, wird der italienischen Gerichtsbarkeit übertragen, und ist die alleinige und absolute Gerichtsbarkeit von Velletri Gericht, das die Regeln des italienischen Zivilgesetzbuchs anwenden wird, auf die die Parteien Rechtsvorschriften verweisen, obwohl sie in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich vorgesehen sind. Die Verlustpartei wird durch die Prozesskosten belastet.

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